Wertermittlungsverordnung

Wertermittlungsverordnung – WERTV

Die Wertvermittlungsverordnung abgekürzt WERTV legte bis zum Jahre 2010 fest, nach welchen Richtlinien die Wertermittlung von Immobilien zu erfolgen hatte. Diese Regelung trat 1988 in Kraft und wurde dann durch die Immobilienwertermittlungsverordnung abgelöst.

Grundsätze der Wertermittlungsverordnung

In der Wertermittlungsverordnung (WERTV) sind die Grundsätze bestimmt, nach welchen der Marktwert bzw. Verkehrswert von Immobilien zu ermitteln ist. Die Wertermittlungsverordnung (WERTV) dient somit vor allem Sachverständigen, Gutachterausschüssen, Versicherungen und Banken als moderne und praxisorientierte Prämisse für die Bewertung von Immobilien. 2010 wurde die Wertermittlungsverordnung durch die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) abgelöst.

Novellierung der Wertermittlungsverordnung

Die Wertermittlungsverordnung ist 1988 in Kraft getreten und wurde am 1. Juli 2010 durch die Immobilienwertermittlungsverordnung, kurz ImmoWertV, abgelöst. Bedeutung dieser Novellierung war, dass sich seit Inkrafttreten der ersten Verordnung die Sachlage auf dem Immobilienmarkt erheblich verändert hatte.

Weiterentwicklung Wertermittlungsverordnung

Zum einen stellten der Beitritt der neuen Bundesländer, aber auch die neuen Tätigkeitsfelder des Soziale Stadt- und der Stadtumbau neue Anforderungen an die bisherige Immobilienbewertung. Zum anderen führten aber auch der wirtschaftliche und demografische Wandel, die immer stärkere Ausrichtung auf den Kapitalmarkt und die Internationalisierung – Globalisierung der Immobilienbranche dazu, dass sich die vormals gesetzten Rahmen änderten. Darüber hinaus gab es auch in der Wertermittlungspraxis gravierende Weiterentwicklungen, die eine Novellierung der Wertermittlungsverordnung unabwendbar machten.

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